Bundesteilhabegesetz
Neue Regeln. Mehr Teilhabe. Mehr Möglichkeiten.
Das Bundesteilhabegesetz ist ein
Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen.
Es gibt jetzt bessere Möglichkeiten, am Arbeitsleben teilzunehmen, zu lernen und soziale Kontakte zu haben.
Menschen mit Behinderungen können jetzt auch andere Unterstützungsangebote nutzen. Außerdem gibt es neue Unterstützungsarten, wie das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung.
Jeder Mensch mit Behinderungen soll durch diese Unterstützungen die beste Chance haben, am Arbeitsleben teilzunehmen, entsprechend seinen Fähigkeiten.
Das Bundesteilhabegesetz ist in das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), also das Recht der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, gefasst.