Stiftung Hermannsberg
Gemeinsam gelingt Gutes
“Nur die Hilfe von Mensch zu Mensch – die Begegnung von Ich mit Ich – das Gewahrwerden der anderen Individualität, ohne des nächsten Bekenntnis, Weltanschauung und politische Bindung zu erfragen, sondern einfach das Aug‘ in Auge-Blicken zweier Persönlichkeiten schafft jene Heilpädagogik, die der Bedrohung des innersten Menschseins heilend entgegentritt.”
Karl König (1902 – 1966)
Gründung
Zur Stärkung und Unterstützung der besonderen Form des Zusammenlebens in der Dorfgemeinschaft Hermannsberg wurde 2013 die Stiftung Hermannsberg gegründet. Vorrangiger Zweck dieser Stiftung ist es, Menschen, die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, zu fördern und zu unterstützen und das Zusammenleben der Menschen in der Dorfgemeinschaft Hermannsberg zu erhalten und zu fördern.
Stiftungszweck
Die Stiftungszwecke werden verwirklicht durch:
- die Unterstützung der sozialtherapeutischen Arbeit der Dorfgemeinschaft und der Werkstätten am Hermannsberg einschließlich der bio-dynamischen Landwirtschaft
- die Bereitstellung von Mitteln zur Schaffung, Erhaltung und Verbesserung geeigneter und angemessener Wohn-, Pflege-, Arbeits- und Lebensmöglichkeiten für die Mitglieder der Dorfgemeinschaft und Werkstätten, einschließlich der Erprobung neuer Modelle
- die Gewährung von Hilfen zur Sicherstellung einer angemessenen medizinischen Versorgung, Betreuung und Begleitung im Krankheitsfall
- die Förderung der individuellen wie auch der gemeinschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange der Mitglieder der Gemeinschaften
- den Erhalt und die Fortentwicklung des Betreuungs- und Gemeinschaftsgedankens
- den Erhalt, die Erneuerung und die Erstellung von Gebäuden sowie den Erwerb von Grundstücken
- die Unterstützung von Betreuten und Mitarbeitenden, auch wenn sie nicht mehr am Hermannsberg leben
- die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich der Übernahme von Testamentsvollstreckungen und der Verwaltung von Treuhandvermögen.
Organe
Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Die Mitglieder der Stiftungsorgane sind ehrenamtlich tätig.
Der Vorstand ist zuständig für Vermögensanlagen und -umschichtungen, sowie die Vergabe der Erträge des Stiftungsvermögens nach Maßgabe der Vergaberichtlinien des Kuratoriums.
Das Kuratorium überwacht die Tätigkeit des Vorstandes und die Einhaltung des Stiftungszwecks.
Die Satzung der Stiftung können Sie hier einsehen
Fördermöglichkeiten
Wenn Sie die Dorfgemeinschaft Hermannsberg unterstützen
möchten, bietet die Stiftung Hermannsberg verschiedene Möglichkeiten:
Spenden
Mit einer Spende an die Stiftung unterstützen Sie direkt die
Vergabe von Fördermitteln zur Verwirklichung der Satzungsziele. Der
Verwendungszweck Ihrer Spende wird durch die Stiftung Hermannsberg in
Zusammenarbeit mit der Camphill-Dorfgemeinschaft Hermannsberg festgelegt.
Zustiftungen
Mit einer Zustiftung oder Erbschaft an die Stiftung Hermannsberg erhöhen Sie den Kapitalstock und vergrößern damit die Wirkmöglichkeiten der Stiftung. Dadurch unterstützen Sie langfristig und nachhaltig die Tätigkeit der Dorfgemeinschaft Hermannsberg.
Das Stiften und Zustiften wird vom Staat gefördert. Zustiftungen können in Höhe von bis zu einer Million Euro auf 10 Jahren verteilt steuerlich abgesetzt werden. Eine Zustiftung durch Vermächtnis oder Erbschaft ist frei von Erbschaftssteuer, da die Stiftung Hermannsberg als gemeinnützig anerkannt ist. Das vererbte oder vermachte Vermögen fließt daher zu 100 Prozent in die Stiftung.
Die Gelder werden nach strengen ethischen Kriterien angelegt, und die jährlichen Erträge fließen in Vorhaben der Dorfgemeinschaft Hermannsberg. Das Kapital bleibt erhalten. Die Hermannsberg-Stiftung ist von ihrer Struktur her auf Zukunft ausgerichtet und gewährleistet, dass auch zukünftig wichtige Projekte verwirklicht werden können.
Sollten Sie eine Zustiftung oder Erbschaft in Erwägung ziehen, beraten wir Sie gerne, um Ihre individuelle Form der Förderung zu finden. Bitte nehmen Sie Kontakt auf.
Wolfgang Drittenpreis
Schatzmeister der Stiftung Hermannsberg
Tel.: +49 (0)7555 9220-13
Stiftung Hermannsberg
Gemeinnützige rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.
Spendenkonto
Bank: Sparkasse Salem-Heiligenberg
IBAN: DE70 6905 1725 0002 0167 72
BIC: SOLADESISAL